Alberding GbR
 Alberding GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

Es gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit uns nur nachstehende Bedingungen, auch wenn nicht bei jedem Vorgang gesondert auf sie hingewiesen wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht. Änderungen nachfolgender Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebot und Vertragsabschluß

 

Eine Haftung für Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten etc. kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden.

Angebote, Preislisten etc. sind freibleibend. Muster, Proben sowie Angaben zu Farbgestaltungen sind unverbindliche Rahmenangaben. Bestellungen des Käufers bei uns sowie Angebot, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung. Wir sind berechtigt, Irrtümer in der Auftragsbestätigung zu berichtigen. Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt, durch die uns unsere Ansprüche nicht entsprechend gesichert erscheinen, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen verlangen oder nach entsprechender Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden Schadenersatzansprüche erwachsen.

Tritt der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück und wir erklären uns hiermit einverstanden, so ist der Käufer verpflichtet, eine Abstandssumme von 10 % der Auftragssumme zu zahlen, ohne dass wir einen entsprechenden Schaden nachzuweisen brauchen, unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, sowie des Rechts des Kunden, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

3. Preise

 

Unsere Preise beruhen auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des vorgegebenen Ausführungszeitpunkts. Später eintretende Kostensteigerungen dürfen an Kunden weitergegeben werden, an Nichtkaufleute jedoch nur bei Lieferung über 4 Monaten. Mehrkosten die im Käuferbereich oder durch andere Vorgänge außerhalb unseres Einflusses verursacht werden, können jederzeit in Rechnung gestellt werden.

Soweit nicht anders bestätigt, verstehen sich unsere Preise in Euro.

 

4. Ausführung/ Lieferung

 

Die Arbeitsausführung oder Lieferung beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und Einigung aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sowie vereinbarter Zahlungen. Ausführung- und / oder Lieferfristen sind grundsätzlich annähernd und unverbindlich.

Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, nicht rechzeitige Belieferung etc., verlängern die Dauer unserer Ausführungen und / oder Lieferzeiten. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges.

Verzögert sich die Ausführung- und / oder die Lieferzeit aus einem von uns zu vertretenden Umstand, so kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er uns zuvor unter Androhungsordnung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Zur Berechnung von Abschlagszahlungen von noch nicht beendeten Arbeitsausführungen sind wir berechtigt.

 

5. Zahlung

 

Der Zahlungsanspruch wird mit Vertragsabschluß fällig, soweit nicht anders bestätigt. Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Sie finden Verrechnung, ohne Berücksichtigung eines vom Käufer evtl. angegebenen anderen Verwendungszwecks, zunächst mit etwa entstandenen Kosten und Zinsen, sodann mit der jeweils ältesten Forderung. Wechsel, Schecks und andere Zahlungsmittel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zur Zahlung der Auftragssumme unter Berechnung aller Diskont- und Wechselspesen angenommen. Als Zeitpunkt für den Zahlungseingang nicht barer Zahlungen ist die Wertstellung auf unserem Konto maßgebend.

Nachlieferungen oder Beanstandungen verlängern unsere Zahlungsfristen nicht.

Bei Überschreitung der Zahlungsfristen stehen uns, ohne dass es einer ausdrücklichen  In Verzug Setzung bedarf, folgende Rechte zu: Ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten, Schadenersatz für Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwenden, Debetzinsen zu verlangen und alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen. Im Verzugsfall ist die von uns gelieferte Ware gesondert zu lagern und las unser Eigentum kenntlich zu machen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Eingang aller  Zahlungen, auch soweit sie aus einer laufenden Geschäftsverbindung der Vertragsparteien für die Vergangenheit und die Zukunft zu leisten sind, vor. Der Kunde hat für die Dauer des Eigentumvorbehaltes die Liefergegenstände gegen alle in Frage kommenden Risiken in voller Höhe zu versichern. Der Abschluss des Vertrages ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

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